Einverständniserklärung

Weitere Informationen zur Einverständniserklärung

Liebe Eltern,
Sie haben durch das Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes die Möglichkeit eine/n Erziehungsbeauftragte/n zu benennen. In Begleitung dieser/dieses Erziehungsbeauftragten kann Ihr Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.

Dies betrifft auch den Besuch von Diskotheken für Jugendliche ab 16 Jahren

Zu Bedenken gilt:

Sie/Er muss reif genug und in der Lage sein Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung
bieten zu können.
Die Heimfahrt Ihres Kindes muss gesichert sein.
Die/Der Erziehungsbeauftragte darf während des Diskothekenbesuchs nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren.
Sie tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie eine/n Erziehungsbeauftragte/n benennen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fetenscheune Team